Magic Webtool CMS

Abonnement
AGB

Tutorials

Referenzen



AGB Magic Webtool CMS

INDIVIDUALIZED CONTENT MANAGEMENT FOR INTERNET

Version 1, gültig ab 3.3.2023

1. Allgemeines

Mit Magic Webtool CMS steht dem Kunden ein modernes Content Management System zur Verfügung, welches ihm den Aufbau, die Verwaltung und den Betrieb seines Internetauftritts erleichtert.

2. Vertragsgegenstand

Die Entwicklerin stellt dem Kunden Magic Webtool CMS gegen eine jährliche Nutzungsgebühr zur Verfügung. Darin inbegriffen ist auch die Wartung des Systems, Support sowie das Hosting des Internetauftritts auf dem Server der Entwicklerin.

Der genaue Vertragsgegenstand und der Umfang der Leistungen (Basispakete, zusätzliche Module, Speicherplatz für Medien) ergeben sich aus der Offerte und den vorliegenden AGB. Diese Dokumente sind integrale Bestandteile des Vertrages.

Sofern sich bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile Widersprüche ergeben, geht die Offerte den AGB vor. Besondere, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Diese gehen in der Geltungsordnung den anderen Vertragsbestandteilen vor.

3. Rechte

Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche Recht, Magic Webtool CMS und die dazugehörende Dokumentation im vorgesehenen Umfange zu nutzen.

Alle Immaterialgüterrechte an Magic Webtool CMS, den dazugehörenden Modulen, den Standard Templates, der Dokumentation usw. und die Rechte an kundenspezifischen Weiterentwicklungen verbleiben bei der Entwicklerin. Das Recht zur Änderung und Weiterentwicklung und das Recht zur weiteren (kommerziellen) Verwendung von Magic Webtool CMS und von kundenspezifischen Weiterentwicklungen verbleiben vollumfänglich bei der Entwicklerin.

Die Rechte an den vom Kunden eingelesenen Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass er die Rechte zur Verwendung, Abänderung und Veröffentlichung der von ihm beigebrachten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Entwicklerin von allen Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte Dritter frei.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Entwicklerin und dem Kunden kommt durch die Rückgabe der unterzeichneten Offerte oder durch Unterschrift des Vertragsabschlussformulars zustande. Der Beginn der Leistungspflichten bzw. des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der Offerte.

5. Wartungsarbeiten

Mit Wartungsarbeiten an Magic Webtool CMS oder am Server, auf dem die Inhalte des Kunden bei der Entwicklerin gespeichert sind, optimiert die Entwicklerin den Betrieb, die Leistungsfähigkeit und die Qualität des CMS. Die Entwicklerin behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe und Verhalten von Magic Webtool CMS zu modifizieren. Die Entwicklerin garantiert daher nicht, dass sämtliche Funktionen unverändert bleiben.

Der Kunde duldet kurzfristige Nutzungsbeschränkungen, welche durch Wartungsarbeiten entstehen. Die Entwicklerin führt Wartungsarbeiten vorzugsweise an Randzeiten (zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr) durch. Längere Unterbrüche wegen Wartungsarbeiten werden dem Kunden frühzeitig angezeigt.

6. Support

Der Support der Entwicklerin umfasst die Beantwortung von schriftlich (E-Mail, Brief) zugestellten Fragen und Störungsmeldungen durch den Systemadministratoren des Kunden sowie die Problemanalyse und die einfache Fehlerbehebung durch die Entwicklerin.

Die Entwicklerin verpflichtet sich, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang einer Anfrage den Kunden zu kontaktieren.

7. Pflichten des Kunden

Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Inhalte

Der Kunde gewährleistet, dass seine Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder die durch Verlinkungen auf andere Internetauftritte zugänglichen Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Die Inhalte dürfen zudem nicht gegen die guten Sitten verstossen oder sonst einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie nationalen und internationalen urheberrechtlichen Vorschriften einzuhalten und auch sonst nicht Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde hält die einschlägigen Datenschutzbestimmungen ein. Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte Dritter vor der Aufschaltung auf deren Rechtmässigkeit geprüft werden.

Der Kunde stellt die Entwicklerin von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Pflichten frei.

Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit der auf dem Internetauftritt publizierten Inhalte liegt ausschliesslich beim Kunden.

Vertragliche Pflicht zur Entfernung rechtswidriger Inhalte

Sollten der Entwicklerin ernst zu nehmende Hinweise auf rechtswidrige Inhalte oder Machenschaften im Internetauftritt oder im Angebot des Kunden vorliegen, wird die Entwicklerin den Kunden darüber informieren und die Anbindung des Auftritts ans Internet vorsorglich unterbrechen, bis fraglicher Inhalt durch den Kunden entfernt wurde.

Die fristlose Kündigung und Schadenersatzansprüche der Entwicklerin bleiben vorbehalten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Entwicklerin im Falle von rechtswidrigen Inhalten oder Machenschaften, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, gegebenenfalls dessen Identität Dritten (insb. den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben kann und muss.

Informations- und Mitwirkungspflichten

Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.

Der Kunde bezeichnet gegenüber der Entwicklerin eine entscheidfähige Kontaktperson und eine Stellvertretung. Der Kunde kontrolliert Arbeiten der CMS Box und nimmt für ihn entwickelte Features fristgerecht ab.

Die Vertragsparteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.

8. Vergütung

Allgemeines

Die Vergütung bestimmt sich nach der Offerte. Wurden der Entwicklerin nicht sämtliche zur Offertstellung erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen zur Kenntnis gebracht oder haben sich diese nach der Offertstellung verändert, bleibt eine Erhöhung der in der Offerte genannten Vergütung ausdrücklich vorbehalten.

Lizenzgebühren (einmalige Lizenz und jährlich wiederkehrende Lizenzen)

Die Gebühr für die Basislizenz (einmalige Lizenz) ist nach Annahme der Offerte geschuldet. Die jährlich wiederkehrende Lizenz wird vor Beginn des jeweiligen Vertragsjahres in Rechnung gestellt.

Jährliche Wartungs-, Support- und Hostinggebühren

Die Bezahlung der jährlich anfallenden Pauschalgebühr für Support, Wartung und Hosting erfolgt im Voraus.

Anpassung der jährlich wiederkehrenden Gebühren

Die Entwicklerin kann die jährlich wiederkehrende Gebühr unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Vertragsjahres den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Die Gebühr kann jeweils maximal um 10% erhöht oder gesenkt werden. Damit werden Anpassungen an die Jahresteuerung sowie allgemeine Weiterentwicklungsarbeiten und Kosten-erhöhungen abgegolten. Eine Anhebung ist zu begründen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag innert Monatsfrist auf den Tag der Erhöhung aufzulösen.

Abgeltung weiterer Leistungen nach Aufwand

Sämtliche im Leistungsumfang der unterzeichneten Offerte nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen der Entwicklerin werden zu den in der Offerte genannten Stundenansätzen in Rechnung gestellt.

Nicht in den Gebühren inbegriffen sind kundenspezifische Anpassungen, insb. die Erstellung eines Corporate Designs, der Bezug von Weiterentwicklungen, Schulung, Einlesen von Kundeninhalten, telefonischer Support und Arbeiten vor Ort. Entsprechende Leistungen werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Nicht erfasst sind zudem Leistungen, die zur Beseitigung von Störungen erbracht werden, die durch unsachgemässe Bedienung oder Benützung durch den Kunden oder durch unerlaubte Eingriffe Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt entstanden sind. Entsprechende Leistungen werden dem Kunden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.

Stundenansätze und Spesen

Die Regelung der Stundenansätze und Spesen erfolgt in der Offerte. Die Entwicklerin hat die Möglichkeit, die Regelung auf Ende eines Vertragsjahres zu ändern. Eine Erhöhung der Stundenansätze ist 3 Monate vor Ende des Vertragsjahres anzuzeigen. Dem Kunden werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ausgewiesene Spesen und Nebenkosten gemäss effektiven Auslagen in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen sind ohne gegenteiligen Vermerk innert 30 Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde auch nach einmaliger Mahnung mit einer erneuten Fristansetzung von 30 Tagen nicht, kann die Entwicklerin die Anbindung ans Internet unterbrechen, bis der geschuldete Betrag plus Verzugszins von 5% ab Ablauf der Mahnfrist an die Entwicklerin überwiesen wurde.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

9. Termine

Termine werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls:

die Entwicklerin Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt;

der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Entwicklerin liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen.

Die Entwicklerin informiert den Kunden über solche Vorfälle und zeigt ihm an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.

Werden Termine ohne Verschulden der Entwicklerin nicht eingehalten, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Entwicklerin wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. Sind die Verzögerungen nachweisbar von der Entwicklerin verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die Entwicklerin bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten.

10. Abnahme

Für kundenspezifische Anpassungen (Templates, Features etc.) wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Anpassungen zu prüfen und allfällige Mängel und Einwände im Abnahmeprotokoll festzuhalten und das Protokoll innert 10 Werktagen seit der Umsetzung der Anpassungen durch die Entwicklerin unterschrieben zurückzusenden. Bleibt die fristgerechte Rücksendung aus oder wird das Abnahmeprotokoll beanstandungslos unterzeichnet, gelten die Anpassungen als abgenommen.

11. Gewährleistung, Verfügbarkeit und Haftung

Gewährleistung

Die Entwicklerin steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen und für die Funktionsfähigkeit von Magic Webtool CMS ein. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass auch bei sorgfältiger Entwicklung Fehler oder Mängel nicht vollständig vermieden werden können. Solche Fehler werden im Rahmen der Wartungsarbeiten bzw. des Supports behoben. Der Kunde hält eine Fehlerdokumentation bereit.

Die Entwicklerin gewährleistet nicht, dass die Standardfunktionalitäten von Magic Webtool CMS die Bedürfnisse des Kunden voll abdecken. Abweichungen von den Kundenbedürfnissen sind nur dann Mängel oder Fehler, wenn die Entwicklerin die Erfüllung der Kundenbedürfnisse ausdrücklich und schriftlich garantiert hat.

Verfügbarkeit

Eine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit von Magic Webtool CMS und des Supports oder eine jederzeitige Abrufbarkeit des Internetauftritts kann nicht übernommen werden. Die Entwicklerin reagiert jedoch umgehend auf Ausfälle, die in ihren Verantwortungsbereich fallen.

Haftung

Die Entwicklerin haftet für vom Kunden nachgewiesene direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, wenn diese Schäden durch Mitarbeiter der Entwicklerin grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Entwicklerin haftet insb. nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverluste.

Weiter besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, von beigezogenen Internet Service Provider zu verantwortende Störungen, Hackerangriffe etc.) oder auf andere, durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind.

12. Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mit eingeschriebenem Brief auf das Ende eines Vertragsjahres auflösen. Vorbehalten bleibt die kürzere Kündigungsfrist nach Ankündigung der Erhöhung der Jahresgebühren gemäss Ziffer 8.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr.

Die Entwicklerin kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn Magic Webtool CMS rechts- oder zweckwidrig verwendet wird oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt missachtet werden. In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bis Ende des Vertragsjahres bestehen.

Der Kunde ist verantwortlich, dass er seine Inhalte innerhalb von 30 Tagen aus Magic Webtool CMS entfernt. Danach kann die Entwicklerin die Dateien ohne weitere Aufforderung löschen.

13. Vertraulichkeit und Datensicherung

Die Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

Die Entwicklerin sichert die auf dem Server gespeicherten Dateien und Inhalte des Kunden.

14. Schlussbestimmungen

Übertragung von Rechten auf Dritte

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der Entwicklerin auf Dritte übertragen werden.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Entwicklerin kann die AGB jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionenangabe. Die jeweils verbindliche Fassung ist unter http://www.magic-webtool.net einseh- und ausdruckbar.

Damit eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt wird, muss sie vom Kunden schriftlich akzeptiert werden.

Teilnichtigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die Ver­tragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nich­tigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

Streitbeilegung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

Gerichtsstand

Falls beim Streitbeilegungsversuch keine Einigung zustande kommt, kann für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der ordentliche Richter am Sitz der Entwicklerin angerufen werden. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

Rechtswahl

Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) wird ausgeschlossen.

 
 magic-webtool.net